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Rund ums Kfz

Der Gesetzgeber sieht in einem Kfz eine solche Gefahrenquelle, dass er hier eine Pflichtversicherung vorgibt. Die weiteren Bausteine darüber hinaus sind zwar freiwillig, aber sinnvoll zum Schutze des eigenen Geldbeutels.

Kfz-Haftpflichtversicherung
Hier ist der Name Programm: Als Halter eines Kraftfahrzeuges sind Sie dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen!

Teilkaskoversicherung
Muss nicht sein, macht aber Sinn. Leistet z. B. bei Schäden durch Marderbissen; wenn ein Kurzschluss die Verkabelung beschädigt; bei Einbruchdiebstahl oder Diebstahl des Kfz.

Vollkaskoversicherung
Beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung. Darüber hinaus bei Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst verschuldete Unfälle oder durch Vandalismus.

Fahrerschutzversicherung
Als Fahrer/-in gehen Sie leer aus, wenn Sie nach einem Unfall verletzt sind, diesen aber verschuldet haben. In solchen Fällen würde eine Entschädigung aus dieser speziellen Zusatzversicherung gezahlt werden. Der Abschluss ist nur in Verbindung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung möglich.

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